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Spekulationssteuer

Mi, Jul 18, 2007

Steuer

Viele Anleger versprechen sich Aktienhandel den großen Coup, um endlich reich zu werden und die schnelle Zukunftsabsicherung. Dabei sind nicht nur die möglichen Risiken und Verluste vorher zu bedenken. Sowohl an der Börse wie auch im Immobiliensektor gilt es für Anleger nämlich einiges zu berücksichtigen. Ein mehr als elementarer Aspekt dabei ist die Spekulationssteuer. Konnten Anleger vor dem Jahr 1999 noch bereits sechs Monate nach Kauf eines Wertpapiers Gewinne realisieren und die Aktien wieder verkaufen, ohne Steuern zahlen zu müssen, gilt heute mittlerweile eine Frist von einem Jahr. Bei Immobilien beläuft sich diese Zeitspanne inzwischen sogar auf zehn Jahre. Zum Vorteil hat sich dabei jedoch ausgewirkt, dass im Rahmen der Spekulationssteuer die Gewinne wie auch Verluste nur noch zur Hälfte angerechnet werden.

Diese Zeiträume werden im Fachjargon Spekulationsfrist genannt und sollen dafür sorgen, dass nicht bloßes Spekulieren wie Glücksspiel am Börsenmarkt betrieben wird, sondern langfristige Investitionen getätigt werden vom Anleger. Fachlich klingt dieser dies dann so, dass zwischen dem Eröffnungsgeschäft und dem so genannten Schlussgeschäft, also dem Wiederverkauf eines Wertpapiers mehr als 12 Monate liegen müssen. Schwierig ist trotz dieser rechtlichen Situation die genaue Vorgehensweise. In Einzelfällen können mit Aktienhandel realisierte Gewinne auch wie Glückspiel angesehen werden, hier wäre die Gewinne nicht versteuerungspflichtig.

Viele Anbieter im Internet halten inzwischen Rechenprogramme bereit, mit denen User herausfinden können, ob sich trotz der Jahresfrist ein Verkauf ihrer erfolgreichen Aktien lohnen kann vor dem Hintergrund der anfallenden Steuern. Nicht selten kann gesagt werden, dass die Steuersumme den zu erwartenden Gewinn schnell auffrisst oder gar übersteigt. Abzuwarten bleibt dieser Tage, inwieweit auf Bundesebene eine neue Regelung erfolgen wird für die Spekulationssteuer. Von einer solchen Veränderung wird schon seit einiger Zeit berichtet. Problematisch dabei ist im Falle einer Anhebung der Spekulationsfristen auf mehr als die angesprochenen 12 Monate der Umgang mit Aktien, die schon vor längerer Zeit erworben wurde. Wie so oft wird die Regierung bei Einsetzen einer Neuregelung Sonderkonditionen anbieten müssen, um Ungerechtigkeiten zu verhindern im Vorfeld.




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