Kredite von Privatpersonen
Fr, Jan 4, 2008
In der Regel werden Kredite von Kreditinstituten verkauft, gewerbliche Kredite an gewerbliche Kreditnehmer und Privatkredite an private Kreditnehmer. Dem privaten Kreditnehmer stehen alternativ neben Bankkrediten auch Kredite von Privatpersonen zur Wahl. Private Kreditgeber können Familienmitglieder, Freunde, Bekannte wie auch fremde Personen werden. In Gegensatz zur Bank werden Kredite von Privatpersonen gewährt, nicht mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen, sondern vorrangig, um Mitmenschen zu helfen, die in finanzieller Not geraten sind, oder damit sie sich bestimmte Wünsche erfüllen können.
Kredite von Privatpersonen haben für die Kreditnehmer vor allem den Vorteil, dass sie die Kreditkonditionen (Kreditzinsen, Kreditlaufzeit) selbst vorschlagen können. Zudem können sie soweit ihnen möglich und nach Absprache mit dem Darlehensgeber ihre Restschuld auf einmal tilgen, wobei ihnen keine extra Kosten entstehen, wie z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen.
Für die Kredite von Privatpersonen bestehen gesetzliche Vorschriften, die im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert sind. Kreditgeber und Kreditnehmer müssen einen frei formulierten schriftlichen Kreditvertrag abschließen, der allerdings die Vorschriften des § 488 ff. BGB erfüllen muss. Dabei können Sicherheiten vereinbart werden, damit sie der Kreditgeber im Notfall juristisch durchsetzen kann.


Mai 13th, 2009 um 2:54 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche eine Privatperson für einen persönlichen Kredit über
€ 50.000,00. – Sehr schnell….!
Mein Haus (siehe websit: http://www.bockholtvilla.com) steht zum Verkauf. Nach Verkauf des Hauses wird der Kredit sofort zurückgezahlt – das sollte notariell vereinbart werden.
Ich bin bereit, dem Gläubiger per anno bis zu 10% Zinsen zu zahlen.
Wäre Ihnen über eine prompte Beantwortung dieser Anfrage (mit Angabe aller Modalitäten usw.) sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Volker Deppe