Novelle zu VW-Regelung durchs Bundeskabinett gebracht
Mi, Mai 28, 2008
Unter Berufung auf einen Artikel auf den Webseiten der Deutschen Welle berichtet das Handakte Blog über die umstrittenen Regelungen die Sperrminorität betreffend, die das Land Niedersachen auch weiterhin beim Automobilhersteller VW aus Wolfsburg halten soll, um mögliche Interventionen vorantreiben zu können. Auf europäischer Ebene war bereits vielfach auch in Prozessen diskutiert worden, inwieweit die Kontrollstellung des Bundeslandes Niedersachen weiterhin bestehen könne und dürfe.
Das Bundeskabinett hat nun eine Novelle gebilligt, der zufolge Niedersachen seinen Einfluss auf den Autokonzern VW nicht abtreten soll, entgegen aller europapolitischer Vorgaben und Richtlinien.
In einem Punkt kommt die Novelle den Forderungen der EU entgegen. Das Höchststimmrecht im Umfang von 20% soll gestrichen werden.
Wichtige Beschlüsse erfordern aber nach wie vor Mehrheitsfürsprache im Höhe von 80% plus einer weiteren Aktie. Mit den derzeitigen 20,3% der Aktien behält Ministerpräsident Christian Wulff mit seiner Regierung also faktisch eine Sperrminorität.
Aus dem Europaparlament werden bereits erste Stimmen laut, dass mit einer weiteren Klage zu rechnen sein wird. Denn neben der Kritik am Zusammenhang von Mehrheitsanforderungen bei Beschlüssen und dem Höchststimmrecht gefällt der EU auch die Novelle nicht sonderlich. Normalerweise gibt es derartige Vetorechte erst bei Anteilen von mindestens einem Viertel der Anteile eines Unternehmens.
Tags: Anteile, EU, Niedersachen, Sperrminorität, VW


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