Spätestens ab 2010 soll „gewohn-riestert“ werden
Do, Jun 19, 2008
Bei Renten-Fakten, aber natürlich nicht nur dort, stets geschrieben. Der Bundestags-Finanzausschuss hat endlich entschieden. Die als Wohn-Riester bezeichnete Eigenheimrente soll ab 2010 möglich sein. Schon am morgigen Freitag wird – wenn alles nach Plan läuft – der Bundestag das Gesetz durchwinken. Wohn-Riestern ist in gewisser Weise der langerwartete Nachfolger der Eigenheimzulage, auf den viele schon lange warten.
Eigentlich sollte die neue Regelung umgehend einsetzen, aber einen Wermutstropfen gibt es für den Übergang denn doch: Nur die Riester-Anleger, deren Vertrag sich mindestens auf 10000 Euro beläuft, können von der zusätzlichen Förderung profitieren. Verbraucherzentralen gehen schon jetzt davon, dass nur die wenigstens Interessenten diese Grundvoraussetzung erfüllen können.
Somit wird vermutlich nur eine kleine Gruppe der Riester-Anleger vor 2010 das Förderprogramm nutzen können. Grundsätzlich soll es nun aber die Möglichkeit geben, selbstgenutzte Immobilien (dazu gehören der Neubau, der Kauf einer Immobilie aber auch bereits erworbenes Wohneigentum, das entschuldet werden soll) über das angesparte Kapital im Riester-Vertrag rückwirkend für 2008 zu finanzieren.
Wieso nur wenige von der Sofortförderung Gebrauch machen werden können, ist offensichtlich: „Geriestert“ wird in Deutschland erst sein 2002. In diesen wenigen Jahren werden nur wenige Bürger 10000 Euro und mehr Kapital zusammengespart haben.
Tags: Förderung, Finanzausschuss, Immobilien, Kapital, Riester-Rente


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