Deutsche Post kann Bund zur Kasse bitten
Di, Jul 1, 2008
Aus Luxemburg kommen aktuell Nachrichten via informelles.de, die der Bundesregierung wohl recht bitter aufstoßen werden. In Luxemburg hat nämlich nun das EU-Gericht entschieden, dass die Deutsche Post AG einen Anspruch auf mehr als eine Milliarde Euro hat, die nun der Bund an das Unternehmen zahlen soll. Dabei handelt es sich um Urteil in erster Instanz, aber immerhin: Ein erster richtungweisender Schritt für das Unternehmen. Hintergrund des Prozesses ist ein Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2002. Seinerzeit hatte die EU-Kommission bestimmt, die Post habe unerlaubt Beihilfen eingestrichen, es ging um eine Summe von 572 Millionen Euro, die zurückgezahlt werden muss. Inzwischen haben die Zinsen die Summe auf mehr als eine Milliarde anwachsen lassen.
Für die Aktionäre besteht nun berechtigte Hoffnung auf eine ordentliche Sonderdividende, wenn alles zum guten Ende kommen sollte wie erwartet. Der Kurs der Deutsche Post-Aktie jedenfalls hat schon mal einen ordentlichen Freudensprung hingelegt. Dass der deutsche Finanzminister Steinbrück kaum erfreut sein wird über das Urteil, ist nur verständlich. Denn die Summe muss aus dem laufenden Haushalt abgezweigt werden. Beim besten Willen kein Pappenstiel.
Tags: Aktie, Beihilfen, Bund, Deutsche Post AG, EU-Gericht, Sonderdividende


Schreib was