Verfassungsgerichts-Urteil: Bauern bekommen Geld zurück
Di, Feb 3, 2009
Werbung für landwirtschaftliche Angebote ist erlaubt, doch mittels Zwangsabgaben dürfen die Bauern nicht für die Finanzierung dieser Werbung zur Kasse gebeten werden. Zu diesem Ergebnis kamen die Verfassungsrichter nun in ihrem Urteil mit dem Aktenzeichen 2 BvL 54/06. Die Abgaben, die unter anderem von der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH – kurz CMA – den Bauern abverlangt wurde, halten wurden nun von den Richtern als verfassungswidrig eingestuft.
Die Folgen sind nicht gerade unerheblich. Denn die Sonderabgaben müssen nun an die Bauern zurückerstattet werden. Und das vermutlich seit Juli 2002. allerdings wusste man beim Fonds um die Gefahr und hat bereits Rücklagen in Höhe von 100 Millionen Euro gebildet für den Fall. Eine wichtige Entscheidung ist das Urteil vor allem auch für Brauereien, Molkereien und Schlachtbetriebe, die ihrerseits mit im Schnitt 0,4 Prozent des Warenwertes Zahlungen an den Absatzfonds zu entrichten hatten.
Existent ist der Fonds schon fast 40 Jahren. Das Gericht urteilte, solche Sonderabgaben dürften nur unter bestimmten Voraussetzungen gefordert werden. Von diesen könne hier jedoch nicht die Rede sein. Vielmehr sei es ein staatlicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Landwirte und der anderen Firmen gewesen. Nun gibt’s also einen warmen Geldsegen für die deutschen Landwirte.
Tags: Abgabenfonds, Brauereien, CMA, Landwirte, Sonderabgaben, Urteil, Verfassungsgericht


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