Telekom muss Aktionären Entschädigung zahlen
Fr, Mrz 13, 2009
Ein leidiges Thema findet am heutigen Tage vor dem Landgericht Frankfurt wenigstens vorübergehend ein Ende. Die Sammelklage der T-Online Aktionäre wurde zum Wohle der Anleger entschieden. Das Landgericht Frankfurt hat zugunsten der früheren Aktionäre von T-Online entschieden. Je Aktie, die eingesammelt worden waren, muss die Telekom nun zuzüglich Zinsen 1,15 Euro überweisen.
Insgesamt geht es bei 120 Millionen Aktien somit um rund 138 Millionen Euro, die das Unternehmen nach dem Urteil erstatten muss. Bei dem Verfahren ging es um die Aktien, die von der Telekom nach gerade mal sechs Jahren T-Online-Börsenzeit im Rahmen einer Rückführung von T-Online unter das Dach des Mutterkonzerns Deutsche Telekom, von den Anlegern erworben wurden. Die Telekom, die als Mehrheitseigentümerin fungierte, gewährte zunächst einen Rückkauf auf freiwilliger Basis für die Anleger.
Ab Februar 2005 mussten die Aktien dann verpflichtend im Aktientausch den Besitzer wechseln. Für zwei T-Online Aktien gab es etwas mehr eine Telekom-Aktie. Der errechnete Wert im Rahmen des Tausches ergab für die Aktionäre nur etwa ein Viertel des ursprünglichen Wertes von 27 Euro beim Börsengang von T-Online. Insgesamt hatten sich 300 Anleger zusammengeschlossen für die Klage. Nun muss sich zeigen, ob die Telekom ihrerseits das Urteil anfechten wird.
Tags: Aktionäre, Börsengang, Landgericht, Mutterkonzern, Rückkauf, T-Online, Telekom


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