Bundestag stimmt Enteignungs-Gesetz zu
Fr, Mrz 20, 2009
Aus Sicht der liberalen FPD ist der Gesetzesentwurf, dem der deutsche Bundestag im Falle der Hypo Real Estate nun zugestimmt hat, ein Schritt in Richtung Unfreiheit. Privates Eigentum werde durch ein Gesetz zur Enteignung deutlich angegriffen. Rein wirtschaftlich betrachtet kommt die Verstaatlichung für die marode Immobilienbank nun mit der Zustimmung ein gutes Stück näher. Eine Einigung mit dem Großaktionär Christopher Flowers scheint für Beobachter der Verhandlungen zwischen ihm und den Vertretern der Regierung immer unwahrscheinlicher.
Das komplizierte Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wurde von der Koalition durch gewunken, nur 107 Stimmen wurden gegen den Entwurf abgegeben, die Abgeordneten der Grünen zogen es vor, sich ihrer Stimmen zu enthalten. Anfang April steht nun die Entscheidung des Bundesrates aus. Erstaunlich mag für viele sein, dass sich von linksaußen aus den Reihen der Linkspartei nicht durchweg Zustimmung kommt. Problematisch sieht Fraktionschef Gysi, das die erneute Privatisierung der Hypo Real Estate nur möglich sei, wenn die Staatsgarantien mitsamt der Zinslast bezahlt werden.
Im Interesse der Koalition ist zunächst die Hoffnung, eine Insolvenz der Bank zu umgehen. Entscheidend für eine Abwendung der Anwendung des Gesetzes Gesetz und eine Enteignung der HRE-Aktionäre ist die Mitarbeit von Großaktionär Flowers selbst, der sich weiterhin zwar gegen die staatliche Intervention in dieser Weise ausspricht, aber auf weitere Hilfen pocht. Ohne die Bürgschaften und Kredite des Staates in Höhe von rund 100 Milliarden wäre die HRE längst pleite.
Tags: Aktionäre, Bundestag, Enteignung, FDP, Flowers, Hypo Real Estate, Privatisierung


März 21st, 2009 um 12:55 am
Ich bin sehr froh über die Entscheidung, zu der sich der Bundestag durchgerungen hat. Wenn Steuergelder in die Rettung einer Bank fließen – und das wird geschehen müssen – ist es richtig, dass sich der Finanzier auch an der Entscheidung beteiligt, wie dieses Geld verwendet wird. Die sogenannte “Verstaatlichung”, um die es hier geht, ist nichts anderes als die Interessenvertretung eines neuen Aktionärs – nämlich des Staates und damit des Steuerzahlers. – Ich habe mich auf meinem Blog ausführlicher mit dem Thema beschäftigt:
http://tonwertkorrekturen.wordpress.com/2009/03/20/enteignung/
Godwi