Verlängerung der Kurzarbeitergeldes beschlossene Sache
Mi, Mai 20, 2009
Bisher war als Frist für den Bezug des so genannten Kurzarbeitgeldes ein Zeitraum von 18 Monaten gesetzlich verankert. Diese Regelung hat das deutsche Bundeskabinett nun der derzeitigen Wirtschaftslage korrigiert. Zukünftig beläuft sich die Bezugsdauer für Kurzarbeit nun ungeachtet möglicher Sonderregelungen auf zwei Jahre, um bürokratische Abläufe zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen.
Mit dem Kabinetts-Beschluss wurde endlich die Ausweitung der Regelungen zur Kurzarbeit umgesetzt, die von der Regierung in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und auch den Gewerkschaften beschlossen worden sind. Für Unternehmen, die schon über einen Zeitraum von einem halben Jahr hinter sich, bringen die Veränderungen einen weiteren Vorteil: Hier entfallen die Sozialversicherungsbeiträge gänzlich. Mit diesen Ansätzen will man den Unternehmen die Chance geben, ohne Kündigungen durch Krisenzeiten zu manövrieren.
In der Opposition, vor allem bei den Liberalen, wird die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes wie gewohnt skeptisch angesehen. Auch wenn das Kurzarbeitergeld grundsätzlich ein probates Mittel zum Schutz von Arbeitsplätzen ist. Die erhoffte Sicherheit könne auch diese Veränderung nicht bringen, so Generalsekretär Nebel. Von den Kosten für den Staat ganz zu schweigen.
Tags: Arbeitsplätze, Bundeskabinett, FPD, Kurzarbeitergeld, Opposition, Unternehmen, Verlängerung


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