Gericht bestätigt Landwirte Abmahnung durch Bundeskartellamt
Mi, Sep 9, 2009
Das hatten sich die Landwirte in Deutschland wohl alles in allen etwas anders gedacht: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass der Lieferstreik aus dem Frühjahr 2008 nicht mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar gewesen ist. Die Landwirte hatten sich nicht mit einer Abmahnung des Bundeskartellamtes abfinden wollen. Die Richter in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt haben der Behörde nun in dieser Sache Recht aber gegeben.
Der Milchstreik sei aus einem einfachen nicht rechtens gewesen: Die deutschen Landwirte – und auch niemand sonst – dürfe in den Streik treten, um auf diesem Wege die gewünschten Preise zu erzielen. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM zu dem Boykott aufgerufen, der nun auch offiziell ein Verstoß gegen das Kartellrecht ist. Weitere Schritte können die Landwirte bzw. ihr Verband nicht mehr ergreifen, denn das Oberlandesgericht lässt in dieser Debatte keinen Gang vor den Bundesgerichtshof zu.
Die Milchbauern wollten mit ihrem Streik dafür sorgen, dass die Milchpreise auf ein Niveau steigen, bei dem für kostendeckendes Arbeiten gesorgt sei. Etwa neun von zehn Landwirten waren dem Aufruf des Verbandes nach eigener Aussage gefolgt. Das Gericht bestätigte nun einmal mehr, dass einzig die Nachfrage Einfluss auf den Milchpreis haben dürfte. Zumal auch 2008 für viele Bauern nach Expertengutachten eine Kostendeckung erreichbar war.
Tags: Abmahnung, BDL, Boykott, Bundeskartelleamt, Landwirte, Milchpreis, Oberlandesgericht, Streik


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