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Auch Sparkassen dürfen Kredite verkaufen

Mi, Okt 28, 2009

Banken & Stiftungen

Der Bundesgerichtshof hat sich in dieser Woche mit einer vor allem für die deutschen Kreditkunden Fragestellung befassen müssen. Immer wieder sehen sich Verbraucher mit schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, weil der ursprüngliche Kreditgeber – also die Bank oder ein anderes Kreditinstitut alte Kredite an andere Unternehmen weiterverkauften. Im vorliegenden Fall, mit dem sich die Richter des BGH in Karlsruhe befassen mussten, ging es um ein veräußertes Kreditpaket mit einem Gesamtvolumen von knapp 30 Millionen Euro.

Selbiges hatte die schleswig-holsteinische Sparkasse Wedel verkauft. Ein Ehepaar, das als Kreditnehmer vom Verkauf direkt betroffen war, klagte auf Verletzung von privaten Geheimnissen durch Amtsträger, wie es im Juristen-Deutsch heißt. Darüber hinaus sahen die Kläger und ihre Verteidigung einen Verstoß gegen das deutsche Bankgeheimnis. So wollte man auch weiterhin die Sparkasse als alleinigen Vertragspartner erwirken.

Der BGH verweist in seiner Urteilsbegründung auf bereits existierendes Grundsatzurteil aus 2007. Darin heißt, dass Geldinstitute grundsätzlich den Verkauf bestehender Kredite tätigen dürfen. Eine Verletzung des Bankengeheimnisses stelle ein solches Vorgehen nicht dar. Auch dann nicht, wenn die Verkäufer öffentlich-rechtliche Institute wie die Sparkassen sind. Auch diese seien zwangsläufig auf ihre marktwirtschaftliche Ausrichtung angewiesen.




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