Liechtensteiner Bank soll für Probleme von Steuersündern bezahlen
Mo, Feb 8, 2010
Als wäre es nicht bereits schlimm genug für das Image der Banken, denen die Daten ihrer Kunden „abhanden“ kommen, muss nun möglicherweise erstmalig ein Institut Entschädigung an Kunden zahlen, weil diese durch eine Datenpanne als Steuersünder enttarnt wurden. Betroffen ist nach einem Bericht der Süddeuten Zeitung das frühere Unternehmen LGT-Treuhand AG – als Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT – , als Entschädigungssumme steht derzeit eine Summe von 7,3 Millionen im Raum.
Einem Urteil des fürstlichen Landgerichts zu Vaduz soll der Beklagte diese Summe bezahlen, weil man seinerzeit zu spät an die Aufklärungsarbeit gegangen sei, um den damaligen Kunden mitzuteilen, dass Daten gestohlen worden war. Nach bisherigen Meldungen handelt es sich beim Kläger um einen Immobilienkaufmann aus Bad Homburg. Weitere Klagen aus Deutschland scheinen möglich. Die Entschädigung bezieht sich darauf, dass die betroffenen Steuersünder aufgrund der schlechten Informationspolitik nicht die Chance einer Selbstanzeige erhalten hätten, um durch eine vorzeitige finanzielle Leistung einer Strafe zu entgehen.
Rechtskräftig ist das Urteil bisher nicht, dennoch könnte eine nicht unerhebliche Welle von Klagen folgen. Das Nachfolgeunternehmen der beklagten Liechtensteiner Gesellschaft kündigte bereits Berufung an. Im besagten Fall geht es um einen Datendiebstahl, infolge dessen ein Mitarbeiter der Bank rund 4,5 Millionen Euro vom BND für eine CD mit den Daten deutscher Kunden erhalten hatte. Der wohl populärste Steuersünder war der ehemalige Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, gewesen.
Tags: Banken, BND, Daten-CD, Fürstenbank, Landgericht, LGT, Liechtenstein, Steuersünder, Treuhand


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